Musikrecht

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich der Beratung von Künstlern, Opernhäusern, Theatern, Ensembles, Chören und Orchestern. Ob es beispielsweise um die Gestaltung von Konzert- und Künstlerverträgen, Fragen der (Künstler-)Sozialversicherung, Leistungsverwertungsrechte (Gema, GVL, VG Musikedition) oder CITES-Musikinstrumentenbescheinigungen geht, wir sorgen dafür, dass Sie sich auf Ihre künstlerische Tätigkeit konzentrieren können.

Unsere Beratungsfelder

  • Beratung im Bereich des Musik- und Musikerrechts (Urheber- und Wettbewerbsrecht)
  • Vertragsgestaltung, Lizenzrecht (GVL, VG Musikedition, Gema)
  • Künstlersozialversicherungsrecht (KSK), (internationales) Steuerrecht
  • Arbeitsrecht

Ihre Ansprechpartner

Andreas Bräunig
Andreas Bräunig
Dr. Walter Brunner
Dr. Walter Brunner