Erbrecht – Unternehmensnachfolge

Eine Unternehmensnachfolge will rechtzeitig geplant sein. Letztwillige Verfügungen bieten einen adäquaten Schutz des Vermögens. Ob eine Schenkung bereits zu Lebzeiten opportun ist, um den Zugriff von Pflichtteilsberechtigten, Schwiegerkindern oder des Finanzamts auf das Vermögen zu verhindern – wir beraten Sie gerne und finden die für Sie richtige Gestaltungsmöglichkeit. Gestalten Sie mit uns die Nachfolge. Sei es mit Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen, Eheverträgen und – bei Unternehmen – Gesellschaftsverträgen.

Im Erbscheinverfahren, bei Auseinandersetzungen mit Erben, Miterben, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern stehen wir an Ihrer Seite. Was bringt Sie weiter? Eine einvernehmliche Lösung oder die gerichtliche Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche? Den Weg legen wir gemeinsam mit Ihnen fest – nach sorgfältiger Prüfung und Beratung.

Umfassende Vorsorge betrifft nicht nur den Todesfall, sondern auch Situationen gesundheitlicher Krisen, vor allem im fortgeschrittenen Alter. Hier ermöglichen Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen die Aufrechterhaltung Ihrer Selbstbestimmung sowie die Fortführung Ihrer Geschäfte.

Unsere Beratungsfelder

  • Prüfung und Erstellung von Testament und Erbvertrag
  • Anfechtung von Testamenten
  • Erbauseinandersetzung
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Hilfestellung bei der Abwicklung eines Erbfalls
  • Schenkung und Übergabe
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbrechtsgestaltung im grenzüberschreitenden Bereich nach französischem Recht
  • Vorsorgeverfügungen und Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

Ihre Ansprechpartner

Dr. Walter Brunner
Dr. Walter Brunner
Sabine Barth
Sabine Barth