Bank- und Kapitalanlagerecht

Unsere Mandanten begleiten wir bei Problemen in der Geschäftsverbindung mit Banken. Wir prüfen die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei Darlehen, setzen Widerspruchsrechte für Sie durch und wehren unzulässige Darlehensgebühren ab.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beurteilung, ob fehlerhafte Beratungen bei Kapitalanlagen vorliegen und ob Haftungsansprüche gegenüber dem Anlagevermittler, der finanzierenden Bank oder dem Initiator der Kapitalanlage bestehen.

Unsere Beratungsfelder

  • Prüfung von Darlehens- und Kreditverträgen
  •  Widerruf von Verbraucherkreditverträgen
  • Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensverträgen
  • Rückabwicklung von widerrufenen Verträgen
  • Rückabwicklung bei verbundenem Geschäft
  • Zahlungsverkehr – Störungen
  • AGB der Banken – Ansprüche aus deren Verwendung
  • SCHUFA-Daten – Ansprüche aus unrechtmäßiger Verwendung
  • Kapitalanlage – Haftung bei Falschberatung
  • Kapitalanlage – Haftung aufgrund Prospekthaftung
  • Verjährungshemmung durch Güteanträge
  • Bausparverträge – Ansprüche nach Kündigung
  • Lebensversicherungen als Finanzierungsinstrument

Ihre Ansprechpartner

Franz X. Ritter
Franz X. Ritter